Förderung

Geringverdiener/Alleinerziehend

Eltern und Alleinerziehende mit geringem und mittlerem Einkommen sowie arbeitssuchend gemeldete Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit beim Jugend- oder Sozialamt einen Antrag auf die wirtschaftliche Jugendhilfe zu stellen. Das Amt übernimmt dann je nach Einkommenslage der Familie einen Teil oder den gesamten Elternbeitrag (ohne Essenspauschale). Ausschlaggebend für die Erstattung der Kosten ist die Berufstätigkeit/Schulpflicht beider Sorgeberechtigter.Weitere Informationen bei Ihrem Amt für Jugend, Schule und Familie (Fachdienst: Wirtschaftliche Jugendhilfe).

Bildungs- und Teilhabepaket/Zuschuss zum Mittagessen

Erhalten Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder beziehen Sie Hartz IV? Dann haben Sie Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss zur Mittagsverpflegung in unserer Kindertageseinrichtung. Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt oder Jobcenter, die allgemeine Informationen auch bei Ihrer Einrichtungsleitung.

Steuerliche Berücksichtigung von Betreuungskosten

Erwerbstätige Alleinerziehende oder Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können für Ihre Kinder zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, bis zu maximal 4.000,00 € pro Jahr und Kind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Ist die/der Alleinerziehende oder ein Partner krank, behindert oder in Ausbildung, so bestehen die gleichen Möglichkeiten, allerdings im Rahmen der Sonderausgaben. (Quelle: Familien-Wegweiser BmFSFJ)

Zuschuss zur Kinderbetreuung vom Arbeitgeber (Betriebliche Förderung)

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, unterstützt der Gesetzgeber Maßnahmen des Arbeitgebers, die die Unterbringung der noch nicht schulpflichtigen Kinder seiner Arbeitnehmer zum Gegenstand haben. Aus diesem Grund sind Arbeitgeberleistungen (Sach- oder Barleistungen) zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuer- und sozialabgabefrei (§ 3 Nr. 33 EstG). (Quelle: pme Familienservice GmbH) Weitere Informationen unter www.familien-wegweiser.de unter Stichwortverzeichnis „Steuerliche Vergünstigung von Arbeitgeberleistungen für www.familien-wegweiser.de Kinderbetreuungskosten“.

Sie möchten Ihr Kind bei einer unserer Krippen oder Kindertagesstätten anmelden?

Dann füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden Sie es uns zu.

Anmeldeformular
Formular ind. Betreuungsmodelle
Eine E-Mail an uns senden

Die Köpfe dahinter

So arbeiten wir hinter den Kulissen.

Mehr erfahren