Notbetreuung: Änderung der Berufsgruppen


Liebe Eltern,

ab 17.03.2020 gilt eine neue Verordnung, in der die Berufsgruppen aktualisiert wurden, die zu einer Notfallbetreuung berechtigen.

Wichtigste Neuerung ist der Ausschluss von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Einbezug von Personen, die im Lebensmittelsektor, wie er in § 4 der „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen…“  bestimmt ist, tätig sind.

Diese Änderungen lassen sich hier nachlesen:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen 

Auch hier gilt weiterhin, dass die Bestätigung des Arbeitgebers unbedingt erforderlich ist. Die Arbeitgeberbestätigung finden Sie hier.

Es gibt auch weiterhin keinen Handlungsspielraum, was eine eigenständige Änderung der Kriterien für die Betreuung, wie sie in der Verordnung dargelegt sind, unmöglich macht.

Falls Sie ihr Kind zur Notfallbetreuung anmelden möchten, bitten wir Sie, den Antrag auszufüllen und die Einrichtungsleitung per E-Mail darüber zu informieren.

Sie möchten Ihr Kind bei einer unserer Krippen oder Kindertagesstätten anmelden?

Dann füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden Sie es uns zu.

Anmeldeformular
Formular ind. Betreuungsmodelle
Eine E-Mail an uns senden