Corona-Update: ab 2.6. eingeschränkte Regelbetreuung


Eingeschränkte Regelbetreuung ab dem 2. Juni 2020

Ab dem 2. Juni 2020 gibt es eine kleine Aussicht auf Normalität. Wir gehen von der Notbetreuung über zur Regelbetreuung. Darüber sind wir sehr froh und dankbar.

Wir dürfen uns aber noch nicht in Sicherheit wiegen und den kleinen Erfolg in der Corona-Krise wieder verlieren. Eine Rückkehr zu strengeren Maßnahmen wäre ein echter Rückschritt in der Bekämpfung des Corona-Virus. Deshalb werden wir sehr sorgsam damit umgehen.

Was genau die Einschränkung der Regelbetreuung ab dem 2. Juni beinhaltet, ist noch nicht definiert worden. In den kommenden Tagen sollen hierzu Gespräche zwischen Ministerium und Trägern stattfinden. Das erklärte Ziel der Landesregierung ist es, dass alle Kinder noch vor Beginn der Sommerferien ihre KiTas wieder besuchen können. Wir informieren Sie, sobald neue Informationen hierzu vorliegen.

 

Bis zu diesem Termin ist weiterhin der Notbetrieb geplant.

Erweiterung der Liste der anspruchsberechtigten Funktionsträger

Mit der seit 9. Mai 2020 gültigen neuen Verordnung wurde die Liste der Funktionsträger ergänzt. Diese umfasst jetzt zusätzlich zu allen bisherigen Funktionsträgern:

  1. Personen, die mit der Auszahlung von Geldleistungen befasst sind
    - Auszahler*innen von BaföG
    - Auszahler*innen von Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
    - Auszahler*innen von Wohngeld
  2. Personal des Schulträgers (dieser pauschale Begriff schließt alle für die Schule Tätigen mit ein, das heißt, Verwaltungspersonal, Schulassistentinnen und -assistenten, Schulhausmeister*innen, Reinigungspersonal usw.)
  3. Schüler und Studierende, die tatsächlich unterrichtet werden
  4. Personen, die nachweislich in der medizinischen und pharmazeutischen Forschung zum Coronavirus (SARS-CoV-2) tätig sind
  5. Personen in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie im Kernbereich des Kulturgutschutzes
  6. Rechtsanwält*innen und Notar*innen
  7. Mitglieder von Verfassungsorganen
  8. Pfarrer*innen und Seelsorger*innen
  9. Inhaber und Beschäftigte von Bestattungsunternehmen
  10. Studierende Alleinerziehende

 

 

Eine vollständige Liste der Personen mit Anspruch auf eine Notbetreuung kann auf folgender Website eingesehen werden:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/kitas-weiter-geschlossen-notbetreuung-sichergestellt

 

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