Betriebliche Förderung
Arbeitgeber haben einige Möglichkeiten, ihre Arbeitnehmer beim Thema Kinderbetreuung zu unterstützen.
Zum einen haben Unternehmen mittels einer Vereinbarung mit dem Träger die Möglichkeit, Betreuungsplätze zu fördern. Das heißt, Unternehmen halten für Ihre Mitarbeiter eine Anzahl an Plätzen, beispielsweise in einer Einrichtung in der Nähe des Arbeitsplatzes, vor. Diese Plätze stehen ausschließlich den Mitarbeitern zu einem festen Preis zur Verfügung. Dieser Preis ist abhängig von dem Zuschuss, den der Arbeitgeber an den Träger bezahlt.
Zum anderen gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber über das Entgelt einen Kinderbetreuungskostenzuschuss zahlt. Die Kinderbetreuungskosten sind steur- und sozialversicherungsfrei und werden brutto für netto ausbezahlt.
Grundsätzlich sind Kosten für Kinderbetreuung steuerlich absetzbar.
Eltern können zwei Drittel der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geltend machen. Pro Jahr und Kind ist das bis zu einer Höhe von 4000 Euro möglich.
Bitte beachten Sie:
Werden die Kosten vom Arbeitgeber ganz oder auch nur teilweise gefördert, dann sind diese auch nur entsprechend der Höhe der Differenz zwischen tatsächlich angefallenen Kosten und geförderten Kosten absetzbar.
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